Vereinfachtes Insolvenzverfahren, Verbraucherinsolvenzverfahren
Wenn alle bisherigen Einigungsversuche gescheitert sind, wird das vereinfachte Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Dabei wird festgestellt, welches pfändbare Vermögen der Schuldner noch besitzt. Von einem vom Gericht eingesetzten Treuhänder wird eine sogenannte Insolvenztabelle erstellt, in der alle Gläubiger mit ihren Forderungen aufgeführt werden. Mit dem Erlös aus dem pfändbaren Vermögen werden die Gläubiger bedient. Einbehalten werden allerdings zunächst die Kosten des Insolvenzverfahrens.
Wird beim Schlusstermin kein fundierter Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt, dann kann die Restschuldbefreiung angekündigt werden. Abschließend wird das Verfahren aufgehoben.
Ansonsten wird das Verfahren mit dem Restschuldbefreiungsverfahren mit Wohlverhaltensperiode fortgeführt.
