Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
Erst wenn der außergerichtliche Einigungsversuch definitiv gescheitert, kann man beim Insolvenzgericht ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen. Voraussetzung hierfür ist die Bescheinigung,daß eine außergerichtliche Einigung versucht wurde und das diese gescheitert ist. Diese kann nur von einem entsprechenden Rechtsanwalt oder einer anerkannten Schuldnerberatung ausgestellt werden.
Vor der Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens wird duch das Insolvenzgericht geprüft ob ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan möglicherweise erfolgversprechend ist. Sollte das der Fall sein, dann wird dieser Plan sowie ein Vermögensverzeichnis des Schuldners an die Gläubiger gesand. Diese müssen innerhalb von vier Wochen Stellung dazu nehmen.
Sollte der Schuldenbereinigungsplan von weniger als der Hälfte der Gläubiger abgelehnt werden, so kann das Gericht die Zustimmung der anderen Gläubiger “ersetzen” und der Plan tritt ohne Verbraucher-Insolvenz in Kraft. Anderfalls wird das vereinfachte Insolvenzverfahren eingeleitet.
