Außergerichtlicher Einigungsversuch
Den Weg in das Verbraucher-Insolvenzverfahren hat der Gesetzgeber bewußt nicht leicht gestaltet, es handelt sich um ein mehrstufiges Verfahren. Bevor man bei Gericht die Verbraucherinsolvenz einleiten kann, muß man sich zuerst mit seinen Gläubigern zusammensetzen und versuchen, eine Einigung zu erzielen.
Dabei muß der Schuldner einen sogenannten Schuldenbereinigungsplan aufstellen. Hierin werden Einnahmen und Ausgaben detailliert aufgelistet und es wird versucht, sich mit den Schuldnern zu einigen. Dabei muß man eine öffentlich anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder einen spezialisierten Anwalt einschalten, denn nur diese können die benötigte Bescheinigung über das Scheitern des Einigungsversuchs ausstellen. Diese ist Voraussetzung für die Einleitung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens.
