Restschuldbefreiungsverfahren mit Wohlverhaltensperiode
Ziel des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist meist die Restschuldbefreiung. Im Restschuldbefreiungsverfahren (Treuhandphase, Wohlverhaltensphase), das sechs Jahre dauert und bereits mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt, muss der Schuldner den Teil seiner Einnahmen, der pfändbar ist, an den bestellten Treuhänder abtreten. Dieser verteilt diese Einnahmen nach Abzug der Kosten gemäß einer Quote, die in einem sogenannten Verteilungsverzeichnis festgelegt ist, an die Gläubiger.
Nach dem Ablauf dieses Restschuldbefreiungsverfahrens erhält der Schuldner vom Gericht die ersehnte Restschuldbefreiung. Dabei erlöschen die Forderungen gegen den Schuldner allerdings nich, der Schuldner kann aber allen Gläubigern aus dem Insolvenzverfahren die Zahlung verweigern. Es handelt sich dabei um sogenannte unvollkommene Verbindlichkeiten, die zwar freiwillig erfüllt werden können, aber nicht müssen.
