Ratenkredit - Wer, wann und wie viel?

Ein Ratenkredit gehört zu den so genannten Konsumkrediten, was bedeutet, dass das bereitgestellte Geld für Gegenstände des Alltags oder des mittelfristigen Bedarfs ungebunden ausgegeben werden kann.

Wie der Name schon sagt, ist die Zahlungsweise bei einem Ratenkredit in monatlich gleichen Beträgen, den Raten vereinbart. Dabei setzt sich eine Rate aus der Tilgung, also der Abzahlung des geliehenen Betrages, und des Ratenzinses zusammen. Dies ist der Anteil, an dem die Bank bei einem Ratenkredit ihr Geld verdient.

Der Ratenzins wird nominell oder effektiv angegeben. Dabei werden bei dem effektiven Zinssatz bereits die Nebenkosten wie Verwaltungsentgelte, etc. mit angerechnet. Dies ist also die Vergleichsgrundlage bei jedem Kreditrechner.

Vorsicht ist übrigens geboten, wenn sich hinter dem Effektivzinssatz beim Ratenkredit ein Stern befindet. Das bedeutet, dass dieser Zinssatz nur bei der bestmöglichen Bonität berechnet wird. Dies ist aber so gut wie nie der Fall, meist dürfte der wirkliche Zinssatz darüber liegen.

Wenn man einen Ratenkredit beantragen möchte, benötigt man einen Gehaltsnachweis, üblicherweise die letzten drei oder sechs, je nach Kredit-Anbieter. Außerdem darf kein Negativ-Eintrag bei der Schufa vorliegen. Freiberufler und
Selbstständige haben es dabei recht schwer einen Ratenkredit zu bekommen, es gibt jedoch Möglichkeiten Kredite für Selbstständige zu bekommen.

Das Verfahren geschieht im Online-Zeitalter sehr rasch. Man benötigt lediglich seinen Personalausweis, kopiert diesen und legt eine Version in den Briefumschlag. Anschließend geht man mit dem Original, dem Antrag und einem so genannten PostIdent-Formular zur nächsten Poststelle. Hier kann man sich mit seinem Personalausweis identifizieren.

Meist hat man schon nach einigen Tagen das Bargeld auf seinem Konto.

Alle Angaben zu Krediten und Konditionen der verschiedenen Anbieter erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.