Verbraucherinsolvenzverfahren
Das sogenannte Verbraucherinsolvenzverfahren wurde am 1. Januar 1999 eingeführt und ist ein Insolvenzverfahren für Privatleute (auch ehemalige Selbständige) mit weniger als 20 Gläubigern.
Nach Abschluß dieses Verfahrens kann der Schuldner von seinen restlichen Schulden befreit (Restschuldbefreiung) werden und ist nach einer Wohlverhaltensperiode von sechs Jahren schuldenfrei.
Für viele hoffnungslos überschuldete Menschen ist das Verbraucherinsolvenzverfahren heute der einzig gangbare Weg zurück in die finanzielle Freiheit.
Das Verfahren ist recht umfangreich und es gilt eine Menge Dinge zu beachten, daher haben eine eigene Artikelreihe über das Verbraucherinsolvenzverfahren gestartet.
