Gerichtlicher Mahnbescheid

Wenn Sie auf eine schriftliche Mahnung nicht reagieren oder einen gesetzten Zahlungstermin nicht eingehalten, dann können Gläubiger einen sogenannten gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Der Mahnbescheid wird vom für den Gläubiger zuständigen Amtsgericht erlassen. Dabei prüft das Gericht weder Inhalt noch die Richtigkeit der Angaben des Gläubigers.

Wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten sollten Sie zunächst prüfen, ob die Forderung berechtigt ist, achten Sie dabei auch auf die in Rechnung gestellten Verzugszinsen oder Inkassokosten. Wenn Ihnen der Mahnbescheid zugestellt wurde, haben Sie zwei Wochen Zeit, einen Widerspruch einzulegen. Sie müssen Ihren Widerspruch nicht begründen, allerdings sollten Sie dies trotzdem unbedingt machen. Jedem Mahnbescheid liegt ein Widerspruchsformular bei, das Sie verwenden können.

Ist der Anspruch des Gläubigers berechtig, dann sollten Sie auf einen Widerspruch verzichten, denn sollten Sie anschließend vor Gericht verlieren, dann müssen Sie auch die Verfahrenskosten des Gerichts tragen.

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