Disagio

Als Disagio wird ein Abschlag vom Nennwert eines Kredits vereinbart, üblicherweise wird ein Disagio in einem Prozent-Satz angegeben. Wird bei einem Kredit über 100.000 Euro ein Disagio von 5 Prozent (5.000 Euro) vereinbart so werden nur 95.000 Euro ausbezahlt. Allerdings müssen die vollen 100.000 zurückgezahlt werden, und diese dienen auch als Grundlage zur Berechnung der Zinsen.

Als Grund für ein Disagio kann die Vereinbarung eines niedrigeren Zinssatz genannt werden. Somit wird auch die spätere monatliche Belastung niedriger gehalten.

Steuerlich kann ein Disagio im Jahr der Auszahlung des Kredites in voller Höhe geltend gemacht werden.

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