Wann kann ein Kreditgeber einen Kredit kündigen

Die Kündigung eines Kredit durch den Kreditgeber ist nur möglich, wenn

  1. Der Kreditnehmer mit zwei aufeinander folgenden Kreditraten ganz oder teilweise in Verzug ist.
  2. Der Zahlungsverzug mindestens 10 % des gesamten Kredites ausmacht (bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren müssen es nur mindestens 5 % sein).
  3. Dem Kreditnehmer eine Zahlungsfrist von zwei Wochen gesetzt wurde.
  4. Für den Fall der Nichtzahlung innerhalb dieser 2 Wochen die Kündigung angedroht wurde.

Diese Voraussetzungen müssen alle erfüllt sein, ansonsten darf der Kreditgeber einen Kredit nicht kündigen!

Alle Angaben zu Krediten und Konditionen der verschiedenen Anbieter erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.