Privatinsolvenz im Ausland
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen Insolvenzverfahren im Ausland von im Ausland lebenden Bundesbürgern auch in Deutschland anerkannt werden. Dies machen sich inzwischen zwielichtige Schuldenberater zunutze, die mit markigen Sprüchen wie „Schuldenfrei in zwölf Monaten durch Privatinsolvenz im Ausland!“ werben und so einen Weg an der langwierigen deutschen Privatinsolvenz vorbei versprechen.
Doch ganz so einfach ist es dann mit der Restschuldbefreiung auch im Ausland nicht. In Frankreich beispielsweise muß der Wohnsitz durch entsprechende Quittungen und Rechnungen für Strom, Benzin und anderes nachgewiesen werden. Auch müssen in Frankreich die Schulden in gutem Glauben, beispielsweise durch eine Bürgschaft, die geplatzt ist, entstanden sein. Notorische “Auf-Pump-Käufer” haben keine Chance auf eine Privatinsolvenz in Frankreich.
Auch in Holland, Belgien, Österreich gibt es Verbraucherinsolvenzverfahren mit kürzeren Fristen bis zur Restschuldbefreiung als in Deutschland. Aber jedes Land hat hier seine gesetzlichen Eigenheiten und Fallstricke, über die sich der Zahlungsunfähige genau informieren sollte, bevor er einem selbsternannten “Sanierungsberater” bis zu 10.000 Euro für eine Full-Service-Betreuung zahlt. Garantien wird man in keinem Falle bekommen.
Möglicherweise ist das Geld, wenn man es denn aufbringen kann, deutlich besser in einem Vergleichsangebot an die Gläubiger in Deutschland aufgehoben…
