Urteil zu Schufa-Mitteilung wegen gerichtlichem Mahnbescheid
Wie die „Monatsschrift für Deutsches Recht“ unter Berufung auf das Urteil des Saarbrückener Oberlandesgerichts (OLG) berichtet, ist die Mitteilung einer Bank an die Schufa über die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides zulässig. Die Schufa habe die Aufgabe, ihre Vertragspartner vor Verlusten im Kreditgeschäft zu schützen. Die Mitteilung über die Beantragung eines Mahnbescheides habe dafür einen erheblichen Informationswert und sei daher zulässig.
Die Bankkundin hatte argumentiert, daß alleine die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens noch keine Aussage über die Kreditwürdigkeit mache. Das OLG war hier anderer Meinung und wies die Klage ab.
(Az.: 8 UH 323/05-99).
