Datenschützer kritisieren Kreditscoring
Wenn Sie einen Kredit beantragen, möchte der Kreditgeber wissen, mit welchen Risiken er bei einer Kreditvergabe zu rechnen hat. Viele Kreditinstitute machen Ihre Entscheidung heute abhängig vom sogenannten „Scorewert“. Dieser Score wird aus Erfahrungswerten gebildet, dabei werden Sie mit anderen Kreditnehmern verglichen, die ein ähnliches Profil aufweisen. Aber auch beispielsweise soziodemographische Daten Ihres Wohnumfeldes fliessen in das Kreditscoring mit ein.
Das ULD kommt zu dem Schluß, daß beim KreditScoring in der Regel zu stark schematisiert und diskriminiert wird. Die statistische Ähnlichkeit mit anderen kann keine keine Rückschlüsse auf eine spätere Zahlungsfähigkeit geben. Meist sind hierfür nicht vorhersehbare Faktoren wie Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Krankheit verantwortlich, die sich stark auf die wirtschaftliche Situation des Kreditnehmers auswirken. Diese Faktoren lassen sich im Rahmen eines “Scorings” kaum maschinell berechnen.
Auch datenschutzrechtlich ist das Scoring-Verfahren zumindest bedenklich, die Kreditnehmer werden nicht umfassend über die Bedeutung des Scoring und die Zusammensetzung der Informationen unterrichtet. Rechtsgrundlagen finden oft nicht die nötige Beachtung und Keditanträge werden nur auf Grundlage eines negativen Scorings abgelehnt, eine individuelle Prüfung erfolgt garnicht mehr. Das ULD fordert hier insbesondere mehr Transparenz für den Kunden.
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